Allgemeine Geschäftsbedingungen für Verkauf und Service der Mettler-Toledo - METTLER TOLEDO

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Verkauf und Service der Mettler-Toledo

1. VERTRAG – Diese allgemeine Geschäftsbedingungen bilden zusammen mit eventuellen anderen ergänzenden schriftlichen Bedingungen, welche wir in Bezug auf Ihre Bestellung oder Ihre Dienstleistungsvereinbarung erteilen, einen Vertrag zwischen Ihnen, als dem Käufer bestimmter Geräte (einschließlich Teile und anderer Waren), Softwarelizenzen und/oder Dienstleistungen (dem „Käufer“), und uns, der auf dem Angebot, der Auftragsbestätigung, der Dienstleistungsvereinbarung, der Rechnung oder sonstigem Bestelldokument von uns angegebenen Einheit von Mettler-Toledo („MT“). Die in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgeführten Rechte und Pflichten gelten für den Erwerb, der in den MT-Bestelldokumenten genannten Geräte, Softwarelizenzen und/oder Dienstleistungen durch den Käufer.

Wenn die Bestellung des Käufers eine Software umfasst, die einer Endkunden-Lizenzvereinbarung („EULA“) unterliegt, gelten auch die Bedingungen dieser EULA und haben gegenüber diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen Vorrang. Vertragsbedingungen, die von diesen abweichen oder geändert wurden, gelten nur, wenn beide Parteien dies schriftlich vereinbart haben. Allgemeine Geschäftsbedingungen, die in den Formularen des Käufers enthalten sind, einschließlich der Allgemeinen Einkaufsbedingungen des Käufers, sowie Dokumente, die den Außendienstmitarbeitern von MT vorgelegt wurden, sind nicht Teil des Vertrages. Durch die Entgegennahme von Geräten, Softwarelizenzen und/oder Dienstleistungen, erklärt der Käufer uneingeschränkt mit diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen und der EULA, abrufbar unter www.mt.com/legal, einverstanden zu sein.  

2. ERTEILUNG EINER LIZENZ – Wenn keine EULA besteht, erteilt MT dem Käufer ein nicht exklusives, nicht unterlizenzierbares und nicht übertragbares Recht für die Nutzung der bestellten Software ausschließlich für die internen Zwecke des Käufers. Der Käufer ist nicht berechtigt, Software von MT, an denen er Lizenzen hält, zu rekonstruieren, zu dekompilieren oder zu disassemblieren.

3. ANGEBOTE, VERÖFFENTLICHTE PREISE UND PRODUKTINFORMATIONEN – Angebote und andere Verkaufsofferten verlieren ihre Gültigkeit automatisch 30 Kalendertage ab dem Tag, an dem sie gemacht worden sind, soweit nichts anderes angegeben und soweit MT das Angebot oder die Verkaufsofferte nicht früher zurückzieht. MT kann jederzeit ihr Angebot oder ihre Verkaufsofferte zurückziehen, solange der Käufer das Angebot nicht angenommen hat. Angebote oder Verkaufsofferten, die sich auf kundenspezifische Geräte oder Software beziehen, können bestimmte Informationen und Umstände berücksichtigen, einschließlich Informationen vom Käufer. Wenn sich Informationen oder Umstände, auf denen ein Angebot oder eine Verkaufsofferte beruht, ändern, kann MT ihr Angebot oder ihre Verkaufsofferte anpassen. Veröffentlichte Preise sind keine Verkaufsangebote und können ohne Vorankündigung geändert werden. MT kann Geräte- oder Software-Spezifikationen ohne Vorankündigung ändern, es sei denn, die Spezifikationen wurden schriftlich vereinbart. Preise enthalten keine Steuern, Versand-, Verpackungs-, Bearbeitungs- oder Versicherungsgebühren, Abgaben, Inspektionsgebühren, Genehmigungsgebühren, Installations- oder sonstige Kosten oder Dienstleistungsgebühren, es sei denn, in den MT-Bestelldokumenten ist ausdrücklich etwas anderes angegeben. MT steht es frei, jede Bestellung anzunehmen oder abzulehnen. MT zeigt die Annahme einer Bestellung wie folgt an: (a) mit einer schriftlichen Auftragsbestätigung; oder (b) durch die Ausführung der Bestellung. Bestimmte Produkteigenschaften, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Produktgewicht, Abmessungen, Wert, Kapitalrendite, Belastbarkeit, Toleranzen und andere technische Daten, sind keine Zusicherungen dieser Eigenschaften, sondern werden lediglich zu Informationszwecken angegeben. Der Käufer darf keine Angebote, Preise, Spezifikationen oder Produktinformationen ohne vorherige schriftliche Zustimmung von MT gegenüber einem Dritten offenlegen.

4. STEUERN – Wenn MT gemäß lokalem Recht verpflichtet ist, Steuern vom Käufer zu erheben, werden diese auf der Rechnung des Käufers zusätzlich verrechnet und der Käufer ist zur Zahlung verpflichtet, es sei denn, der Käufer übergibt MT eine gültige Freistellungsbescheinigung. Wenn eine Freistellungsbescheinigung, die der Käufer MT übergeben hat, später für ungültig erklärt wird, zahlt der Käufer die zuvor unbezahlte Steuer nach.

5. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN – Die Zahlungsbedingungen sind in den MT-Bestelldokumenten angegeben. Wenn keine Zahlungsbedingungen angegeben sind, ist die Zahlung innerhalb von 30 Kalendertagen ab Rechnungsdatum netto fällig. Der Käufer darf keine geschuldeten Zahlungen zurückbehalten oder vertraglich geschuldete Beträge gegen bestrittene Forderungen verrechnen.

6. VERSAND, ABWICKLUNG UND LIEFERUNG – Die Lieferbedingungen sind in den MT-Bestelldokumenten aufgeführt. Wenn keine Lieferbedingungen angegeben sind, gilt als Lieferbedingung „ab Werk“. In Aussicht gestellte Liefer- und Dienstleistungsfristen sind Richtwerte, es sei denn, MT stimmt ausdrücklich und schriftlich einem festen Datum oder Zeitplan zu. MT unternimmt wirtschaftlich vertretbare Anstrengungen, um die geschätzten Liefer- und Dienstleistungsfristen einzuhalten. MT kann die Liefer- und Dienstleistungsfristen nur einhalten, wenn sie alle erforderlichen Informationen und Bestätigungen rechtzeitig erhält. Wenn der Käufer eine Verzögerung der Lieferung verursacht, lagert MT alle Waren auf Risiko des Käufers. MT stellt dem Käufer den nicht bezahlten Teil des vertraglich vereinbarten Preises in Rechnung, zuzüglich der einschlägigen Gebühren für Lagerung, Versicherung und Abwicklung. MT kann Teillieferungen vornehmen. MT übernimmt keine Haftung für Versandmängel oder -schäden, es sei denn, der Käufer bewahrt alle Versandbehälter und das gesamte Verpackungsmaterial zur Prüfung auf. 

7. RÜCKGABE – Geräte oder Softwarelizenzen, die Käuferspezifisch technisch verändert, modifiziert, angepasst oder konfiguriert worden sind, können nicht zurückgegeben werden, es sei denn, es besteht ein Gewährleistungsanspruch und das Gerät oder die Software kann in diesem Rahmen nicht repariert werden. Der Käufer kann keine veränderten, beschädigten, gebrauchten oder bereits installierten Geräte zurückgeben. Sofern MT nicht ein Versandfehler unterläuft oder der Käufer einen berechtigten Gewährleistungsanspruch geltend macht, können unbenutzte und gebrauchsfertige Geräte nur zurückgegeben werden, wenn MT im Voraus zustimmt und der Käufer MT's Anweisungen für die Rückgabe einhält. MT kann dem Käufer für eine Rückgabe nach eigenem Ermessen eine Wiedereinlagerungsgebühr in Rechnung stellen.

8. STORNIERUNG – Mit der schriftlichen Zustimmung von MT kann der Käufer die Bestellung vor der Versendung des Gerätes oder der Software sowie vor dem Beginn einer Dienstleistungsvereinbarung stornieren. MT kann den Auftrag des Käufers stornieren oder Vorauszahlung verlangen, wenn der Käufer Vermögensgegenstände zum Vorteil seiner Gläubiger überträgt oder wenn MT Gründe zur Annahme hat, dass der Käufer nicht bereit oder nicht dazu in der Lage ist, seine Verpflichtungen zu erfüllen. Wenn der Käufer die Bestellung auf eine andere als in diesem Abschnitt zugelassene Weise storniert, muss der Käufer an MT alle aufgrund der Bestellung geschuldeten Beträge zahlen. Wenn die Bestellung aus welchem Grund auch immer storniert wird, zahlt der Käufer an MT auf jeden Fall alle angemessenen Kosten und Auslagen (einschließlich Auslagen für technische Veränderungen sowie entstandene Verpflichtungen gegenüber den Lieferanten und Subunternehmern von MT), die bereits entstanden waren, bevor MT Kenntnis von dem Stornierungswunsch erhalten hat, zuzüglich des üblichen Gewinnanteils von MT für vergleichbare Leistungen. Die Mindeststornogebühr beträgt 15% des Preises.

9. ÄNDERUNGEN – Der Käufer kann Änderungen an seiner Bestellung vornehmen, wenn MT dem schriftlich zustimmt. Um der Bitte des Käufers nach Änderungen entgegenzukommen, ist MT berechtigt, Preise und Lieferzeiten anzupassen. Wenn MT im Hinblick auf die ursprüngliche Bestellung des Käufers Arbeiten durchgeführt oder Materialien eingekauft hat und die Arbeiten oder Materialien aufgrund der Änderungsanfrage des Käufers nicht mehr erforderlich sind, ist der Käufer gleichwohl zu deren Bezahlung verpflichtet.

10. SICHERUNGSRECHT – Der Käufer gewährt MT ein Sicherungsrecht für den Kaufpreis an dem Gerät bzw. der Softwarelizenz, die er bezieht. Der Käufer bestätigt die Gültigkeit dieses Sicherungsrechts und verzichtet darauf, die Legitimität dieses Sicherungsrechts anzufechten. Der Käufer nimmt alle erforderlichen Handlungen vor, um dem Sicherungsrecht von MT zur Wirksamkeit zu verhelfen und es zu schützen. Für den Fall, dass der Käufer seine Verpflichtungen gegenüber MT nicht erfüllt, ist MT zu allen Rechten und Rechtsbehelfen berechtigt, die ihr zustehen.

11. GEWÄHRLEISTUNG – BEI FEHLEN EINER SEPARATEN SCHRIFTLICHEN GARANTIE, ÜBERNIMMT MT GEGENÜBER DEM KÄUFER AUSDRÜCKLICH EINE GEWÄHRLEISTUNG AUF IHRE GERÄTE, SOFTWARE UND DIENSTLEISTUNGEN AUSSCHLIESSLICH IN DER WEISE, WIE SIE IN DIESEM ABSCHNITT FESTGELEGT IST. SOWEIT GESETZLICH ZULÄSSIG, ZEICHNET SICH MT VON ALLEN ANDEREN, AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGSPFLICHTEN FREI (EINSCHLIESSLICH ABER NICHT AUSSCHLIESSLICH GEWÄHRLEISTUNG IN BEZUG AUF DIE MARKTGÄNGIGKEIT ODER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK). DIESE GEWÄHRLEISTUNG DARF NUR MIT DER VORHERIGEN SCHRIFTLICHEN ZUSTIMMUNG VON MT AUF EINEN NACHFOLGENDEN KÄUFER DES GERÄTS ODER EINEN NACHFOLGENDEN LIZENZNEHMER DER SOFTWARE ÜBERTRAGEN WERDEN. DARÜBER HINAUS STELLEN FOLGENDE BESTIMMUNGEN DIE EINZIGEN UND AUSSCHLIESSLICHEN RECHTSBEHELFE DES KÄUFERS BEI EINER VERLETZUNG DER GEWÄHRLEISTUNGSPFLICHT DURCH MT DAR.

A. GERÄTE – MT gewährleistet, dass bei normalem Gebrauch: (i) ihre Geräte, ausgenommen Ersatzteile, frei von Herstellungs- und Materialmängeln sein werden, ein Jahr ab dem Datum der ursprünglichen Installation oder der ursprünglichen Inbetriebnahme oder 18 Monate ab dem Datum ihrer Versendung durch MT, je nachdem, was zuerst eintritt; und (ii) Ersatzteile 90 Tage ab Lieferung frei von Herstellungs- und Materialmängeln sein werden. Sollten Mängel während der Gewährleistungsfrist auftreten und gemeldet werden, wird MT, nach eigenem Ermessen den Kaufpreis zurückerstatten, die Geräte ersetzen oder die Mängel durch die Bereitstellung von Ersatzteilen und Arbeit kostenfrei beheben. Die Anreise von bis zu 80 Kilometern (50 Meilen) durch unseren nächstgelegenen Servicevertreter oder autorisierten Servicepartner ist im Rahmen berechtigter Gewährleistungsansprüche kostenfrei.

B. SOFTWARE – MT gewährleistet, dass die von ihr entwickelte Software die in der Softwaredokumentation beschriebenen Funktionen, oder, falls keine Softwaredokumentation vorhanden ist, auf andere Weise schriftlich vereinbarten Funktionen im Wesentlichen erfüllen wird, wenn die Software ordnungsgemäß in Übereinstimmung mit den entsprechenden Spezifikationen und Systemanforderungen installiert ist. MT gewährleistet nicht, dass die Software fehlerfrei ist, dass der Käufer die Software ohne Unterbrechung in Betrieb halten kann, dass Schnittstellen oder Systeme Dritter, die mit der Software verbunden sind, ohne Unterbrechung funktionieren, oder dass die Software frei von Anfälligkeit für das Eindringen oder Angriffe sein wird. Der Gewährleistungszeitraum für die Betriebssoftware von Geräten entspricht dem Gewährleistungszeitraum für die Geräte, mit denen sie zusammen erworben wurde, wenn nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Der Gewährleistungszeitraum für alle andere Software oder Softwarefunktionen beträgt 90 Tage ab dem Lieferdatum. Zur Klarstellung, unsere Gewährleistung umfasst Mangelbehebungen, aber keine neuen Funktionen. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, übernimmt MT keine Gewährleistung für Software, die für den Kunden eigens als Service entwickelt, ergänzt oder individuell angepasst wurde. Diese Gewährleistungsbeschränkungen gelten auch für alle neuen Versionen und Dienste, die MT eventuell in Zukunft liefern wird.

C. DIENSTLEISTUNGEN – MT gewährleistet, dass Dienstleistungen gemäß dem branchenüblichen Standard fachmännisch ausgeführt werden. Wenn innerhalb von 30 Tagen nach Abschluss der Arbeiten Mängel festgestellt werden, und der Käufer dies MT unverzüglich in Schriftform mitteilt, wird MT die notwendigen Dienstleistungen, Anweisungen oder Beratungsleistungen liefern, um den Mangel zu beheben.

D. ALLGEMEINES – Die vorstehende Gewährleistung unterliegt des Weiteren den folgenden allgemeinen Bedingungen: (i) Verbrauchsmaterialien, Zubehör, normaler Verschleiß, Verschleißteile und kurzlebige Verbrauchsgüter sind ausdrücklich ausgeschlossen. (ii) Wenn der Käufer Gewährleistungsarbeiten außerhalb der normalen Arbeitszeiten verlangt, werden dem Käufer Überstundenkosten berechnet. (iii) Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn die Geräte und/oder die Software von MT Folgendem ausgesetzt waren: Unfall; Änderung; nicht bestimmungsgemäßer Gebrauch; Missbrauch; unsachgemäße Lagerung, unsachgemäßer Betrieb und/oder unsachgemäße Wartung; Installation oder Wartungsarbeiten durch nicht von MT autorisiertes Personal; Ergänzung oder Einbau von Geräten oder Software, die für die Einbeziehung in die Geräte von MT nicht genehmigt sind; oder ungeeigneten Umgebungs- oder Betriebsbedingungen; Software oder Schnittstellen, die vom Käufer oder einem Dritten bereitgestellt werden; oder eine andere Ursache für den Mangel vorliegt, für die MT nicht verantwortlich ist. (iv) MT übernimmt keine Gewährleistung für die Kalibrierung von Geräten. MT gewährleistet jedoch, dass ihre Geräte so eingestellt werden können, dass sie die schriftlichen Spezifikationen von MT, falls solche vorhanden sind, in Bezug auf Genauigkeit für den oben angegebenen Gewährleistungszeitraum erfüllen, wenn sie ordnungsgemäß installiert und verwendet werden. (v) Für Produkte anderer Hersteller, die MT verkauft, übernimmt MT nur insoweit die Gewährleistung, als eine verbleibende Gewährleistung des Originalherstellers besteht. (vi) Wenn MT Geräte repariert, wird durch diese Reparaturarbeiten der bestehende Gewährleistungszeitraum weder verlängert noch entsteht dadurch eine neue Gewährleistungsabdeckung für das Gerät als Ganzes oder für die Teile, die von MT nicht repariert oder ersetzt worden sind. Der Gewährleistungsanspruch erlischt, wenn das Gerät in ein anderes Land als das der ursprünglichen Lieferung gebracht wird, außer der Käufer informiert MT vorab schriftlich über diesen Standortwechsel und MT stimmt zu, dass der Gewährleistungsanspruch weiterhin gilt.

E. METHODEN DER BEHEBUNG VON MÄNGELN INNERHALB DER GEWÄHRLEISTUNGSFRIST – MT darf versuchen, Mängel telefonisch oder elektronisch zu diagnostizieren und zu beheben. Bei einigen Geräten ist ein Fernwartung möglich, bei dem Probleme direkt gemeldet, aus der Ferne bestimmt und behoben werden können. Wenn der Käufer sich für Gewährleistungsarbeiten an MT wendet, muss er der von MT angegebenen Problembestimmung, -behebung und Methode folgen. MT kann verlangen, dass das Teil oder das Gerät zur Mangelbehebung oder zur Problembestimmung an ihr Lager zurückgeschickt wird. Wenn MT der Ansicht ist, dass Arbeiten vor Ort erforderlich sind, wird der Einsatz eines Servicetechnikers vereinbart. Wenn der Käufer MT einen Mangel anzeigt und Arbeiten vor Ort verlangt, obwohl der Mangel mittels Fernwartung behoben werden kann, oder wenn MT auf die Mangelrüge des Käufers über einen Mangel reagiert und kein Mangel gefunden wird, den MT zu verantworten hat, hat MT Anspruch auf eine Vergütung für geleistete Arbeiten und eine Erstattung der ihr entstandenen Kosten. Wenn verfügbare Mittel und Geräte für eine Fernanbindung zur direkten Problemmeldung, Fernbestimmung und Behebung des Problems nicht installiert und verwendet werden, kann das zu einer erhöhten Reaktionszeit und zusätzlichen Kosten für den Käufer führen.

12. DRITTSCHÄDEN – MT übernimmt die Schäden des Käufers, die unmittelbar aus der Verletzung (einschließlich des Todes) einer dritten Person oder den Schäden am Eigentum einer dritten Partei entstanden sind, wenn die Verletzung oder der Schaden: (i) im Verlauf der Arbeiten von MT aufgetreten sind; (ii) auf dem Grundstück des Käufers aufgetreten sind; und (iii) ausschließlich durch fahrlässige Handlung oder Unterlassung von MT verursacht worden sind. Zu den Schäden, die MT übernimmt, können angemessene Anwaltshonorare und Zahlungen gehören, die für die Beilegung von Forderungen oder Klagen erforderlich sind. Die Verpflichtung von MT, für die Schäden des Käufers einzustehen, entsteht nur, wenn der Käufer MT den Schaden unverzüglich anzeigt, sobald er von den Umständen, die den Schadensersatz begründen, Kenntnis erlangt oder Kenntnis hätte erlangen müssen. Wenn der Käufer von MT die Zahlung seiner Schäden verlangt, erhält MT das alleinige und ausschließliche Recht, sich gegen jede damit verbundene Forderung zu verteidigen, und MT ist dazu berechtigt, diese Forderung nach ihrem alleinigen und ausschließlichen Ermessen beizulegen oder einen Vergleich darüber abzuschließen. Der Käufer muss dabei in dem Umfang mitwirken, den MT für erforderlich hält

13. PATENTVERLETZUNG – MT wird jede Klage abwehren, die gegen den Käufer erhoben wird, wenn sie auf einem berechtigten Anspruch beruht, der damit begründet wird, dass die von MT entworfene und vom Käufer vertraglich erworbenen Geräte oder die Software, oder Teile davon, ein gültiges Patent verletzen. Die Verpflichtung von MT entsteht nur, wenn: (a) der Käufer MT den Vorwurf der Patentverletzung unverzüglich schriftlich anzeigt und MT die zur Verteidigung erforderliche Vollmacht, Information und Unterstützung gewährt; und (b) die angebliche Verletzung nicht das Ergebnis einer vom Käufer spezifizierten Konstruktionsanforderung oder sonstigen besonderen Anforderung ist oder das Ergebnis einer käuferspezifischen Anwendung oder Verwendung des Geräts oder der Software durch den Käufer oder andere. MT wird alle Schadensersatzforderungen und Kosten, die gegen den Käufer rechtskräftig entstehen, nur dann übernehmen, wenn MT das ausschließliche Recht zur Verteidigung, Anerkennung oder Beilegung der Streitigkeit durch einen Vergleich hat, und der Käufer keine Handlungen vornimmt, die eine wirksame Verteidigung, Anerkenntnis oder vergleichsweise Beilegung durch MT beeinträchtigen. Wenn der Käufer MT informiert hat, dass ein Gerät, eine Software oder ein Teil davon ein Patent verletze, kann MT auf eigene Kosten und nach eigenem Ermessen entweder: (i) für den Käufer das Recht erlangen, dieses Gerät, diese Software oder dieses Teil weiterzuverwenden; (ii) das Gerät, die Software oder das Teil durch ein Gerät, eine Software oder ein Teil ersetzen, welches das Patent nicht verletzt; (iii) das Gerät, die Software oder das Teil so abändern, dass es das Patent nicht verletzt; oder (iv) das Gerät, die Software oder das Teil zurücknehmen und den Kaufpreis und alle damit verbundenen Transport- und Installationskosten erstatten. Die Haftung von MT gegenüber dem Käufer bei einer Patentverletzung beschränkt sich ausschließlich auf das zuvor genannte.

14. GESETZLICHE VORSCHRIFTEN UND/ODER STANDARDS – MT verhält sich im Einklang mit einschlägigen Gesetzen. MT unternimmt angemessene Schritte, damit ihre Geräte den Standards und Vorschriften entsprechen, die für die Verwendung der Produkte durch den Käufer ggf. gelten. Die Geräte von MT werden jedoch in vielen Anwendungen verwendet, die gesetzlichen Vorschriften unterliegen, und hin und wieder widersprechen sich diese Standards und Vorschriften. MT macht keine dahingehenden Zusicherungen oder Aussagen, dass ihre Geräte allen Gesetzen, Vorschriften, Regelwerken oder Standards entsprechen, es sei denn, dies ist ausdrücklich angegeben und mit einem autorisierten Vertreter schriftlich vereinbart worden. Der Käufer trägt die Verantwortung für die ordnungsgemäße Installation, den ordnungsgemäßen Betrieb und die ordnungsgemäße Kalibrierung der Geräte in Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen und Vorschriften.

15. PRODUKTHANDBÜCHER – Es ist von entscheidender Bedeutung, dass der Käufer die Installationsinformationen, Produkt- und Systemhandbücher, Betriebs- und Sicherheitsanleitungen und die sonstigen Dokumentationen und Spezifikationen befolgt, die MT mit dem Gerät zur Verfügung stellt. Die Haftung von MT, einschließlich der Gewährleistungshaftung ist ausgeschlossen, wenn der Käufer dieser Verpflichtung nicht nachkommt.

16. GEISTIGES EIGENTUM – MT überträgt dem Käufer keine (Eigentums)rechte an Patenten, Urheberrechte, Warenmarken, Technologien, Design, Spezifikationen, Plänen oder sonstigem geistigen Eigentum in Bezug auf die Geräte, Software und/oder Dienstleistungen. Eine abweichende Regelung bedarf der spezifischen schriftlichen Zustimmung von MT. Soweit nicht in einer geltenden EULA anderes vorgesehen ist, sind die gewährten Softwarelizenzrechte nicht exklusiv, nicht unterlizenzierbar, nicht übertragbar und ausschließlich auf die Nutzung für den vereinbarten Zweck begrenzt.

17. HAFTUNGSAUSSCHLUSS FÜR SCHÄDEN – IN KEINEM FALL ÜBERNIMMT MT GEGENÜBER DEM KÄUFER ODER EINEM DRITTEN DIE HAFTUNG FÜR BESONDERE SCHÄDEN, FOLGESCHÄDEN, MITTELBARE SCHÄDEN, NEBENSCHÄDEN, EXEMPLARISCHE SCHÄDEN ODER STRAFSCHADENSERSATZZAHLUNGEN. DIESES GILT UNABHÄNGIG DAVON, OB DIESE SCHADENSERSATZANSPRÜCHE AUF VERTRAGSVERLETZUNGEN, GEWÄHRLEISTUNG, DELIKTISCHEM HANDELN (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT), GEFÄHRDUNGSHAFTUNG ODER ANDEREM BERUHEN, UND UNGEACHTET DESSEN, OB DER VERTRAG SEINEN WESENTLICHEN ZWECK NICHT ERFÜLLEN WÜRDE. Diese Schadensersatzansprüche umfassen, ohne darauf beschränkt zu sein, entgangene Gewinne oder Einnahmen, Gebrauchsverlust von Geräten,  Zubehörteilen und Software, Kosten für Ersatzgeräte oder -software, Anlagen, Kosten für Ausfallzeiten, erhöhte Fertigungskosten, Rufschädigung, Verlust von Kunden oder Ansprüche von Kunden oder Lieferanten des Käufers wegen solcher Schäden. Der Käufer darf die gekauften oder lizenzierten Geräte oder Software nicht an Dritte übertragen, abtreten oder vermieten, ohne zuvor von diesem Dritten den von MT gemäß diesem Abschnitt gewährten Schutz zu erlangen.

18. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG – MT haftet nicht für Verluste, Ansprüche, Kosten oder Schäden, die durch eine fahrlässige oder sonstige Handlung oder Unterlassung des Käufers oder eines Dritten verursacht bzw. mitverursacht werden oder hieraus entstehen. Die Gesamthaftung von MT für alle Arten von Schäden oder Verluste in Verbindung mit diesem Vertrag oder den Geräten, Software oder Dienstleistungen, die unter diesem Vertrag verkauft, lizenziert oder geliefert worden sind, ist summenmässig begrenzt auf den Wert des Gegenstands, der Anlass zu diesem Anspruch gegeben hat. Diese Beschränkung gilt, unabhängig davon, ob die Haftung auf Vertrag, Gewährleistung, Schadensersatz (einschließlich Drittschäden) oder widerrechtlichem Handeln (einschließlich Fahrlässigkeit) beruht. Jeder Rechtsstreit, der hieraus entsteht, muss innerhalb eines Jahres ab dem Tag eingeleitet werden, an dem der Grund für die Klage entstanden ist.

19. KEINE VERANTWORTUNG FÜR UNENTGELTLICHE INFORMATIONEN ODER UNTERSTÜTZUNG – Außer bei arglistiger Täuschung ist MT nicht verantwortlich für Information, Unterstützung oder Beratung, die MT dem Käufer erteilt, wenn diese jeweils nicht vertraglich geschuldet ist.

20. VERSICHERUNG – Auf Anfrage legt MT einen angemessenen Versicherungsnachweis vor, aus dem sich die Standarddeckung und deren Grenzen und Untergrenzen ergeben. Der Käufer verpflichtet sich dazu, diese Informationen streng vertraulich zu behandeln. MT gewährt Dritten keinen direkten Zugang zu ihrer Versicherung bzw. verleiht keine zusätzlichen Rechte an ihrer Versicherung, z.B. durch die Benennung weiterer versicherter Parteien.

21. HÖHERE GEWALT – Außer für Zahlungspflichten des Käufers, wird der Zeitraum für die Durchführung des Vertrages angemessen verlängert, wenn eine Partei keine Leistung erbringt oder mit der Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen in Verzug gerät aus Gründen, die sich ihrer zumutbaren Kontrolle entziehen. Streiks, Aufstände, Naturereignisse, Krieg, terroristische Handlungen, Notfälle, Knappheit oder Nichtverfügbarkeit von Materialien, Wetter, Gesetzesänderungen und andere ähnliche Ursachen gehören zu diesen Gründen, sind aber nicht die einzigen Gründe, die sich der zumutbaren Kontrolle einer Partei entziehen.

22. AUSFUHRKONTROLLE – Der Käufer erkennt an, dass das Gerät oder die Software Technologien und Software enthalten kann, die der Ausfuhrkontrolle in Europa, den USA oder anderen Ländern unterliegen können, in die sie geliefert oder in denen sie verwendet werden. Der Käufer ist allein für die Einhaltung dieser Beschränkungen verantwortlich, wenn er das Gerät oder die Software ausführt oder wieder ausführt. Der Käufer ist verpflichtet, MT von jeglicher Haftung freizustellen und schadlos zu halten, die sich aus der Verletzung von Ausfuhrbeschränkungen durch den Käufer oder deren Angestellten, Berater, Vertreter oder Kunden ergibt.

23. AUSLEGUNG – Soweit irgendeine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen zu geltendem Recht in Widerspruch steht oder nach geltendem Recht ungültig ist, sind diese allgemeine Geschäftsbedingungen so zu verstehen, als ob diese Bestimmung nicht enthalten wäre. Die ungültige, rechtswidrige oder nicht durchsetzbare Bestimmung gilt automatisch als geändert und in dieser geänderten Form als Bestandteil dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Solche Änderungen werden in dem Mindestmaß vorgenommen, das erforderlich ist, um die Bestimmung gültig, rechtmäßig und durchsetzbar zu machen. Soweit MT auf die Einhaltung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen verzichtet oder die Nichteinhaltung akzeptiert, stellt dies keinen Verzicht auf die vorherige oder nachfolgende Einhaltung oder eine Entschuldigung einer vorherigen oder nachfolgenden Nichteinhaltung dar.

24. GELTENDES RECHT UND GERICHTSSTAND – Die Erfüllung des Vertrags durch die Parteien und das Verhältnis der Parteien untereinander unterliegen dem geltenden Recht des Landes, in dem die in den MT-Bestelldokumenten genannte Einheit der Mettler-Toledo ihren Sitz hat. Wenn die in den MT-Bestelldokumenten genannte Einheit der Mettler-Toledo ihren Sitz in den Vereinigten Staaten von Amerika hat, gilt das Recht des Staates Delaware. Der ausschließliche Gerichtsstand für Ansprüche aus dem Vertrag ist das zuständige Gericht, das der in den MT-Bestelldokumenten genannten Einheit der Mettler-Toledo am nächsten gelegen ist; wenn die in den MT-Bestelldokumenten genannte Einheit der Mettler-Toledo ihren Sitz in den Vereinigten Staaten von Amerika hat, sind die Gerichte des Staates Delaware der ausschließliche Gerichtsstand. MT behält sich jedoch das Recht vor, ein gerichtliches Verfahren gegen den Käufer vor jedem zuständigen Gericht zu führen. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf findet ausdrücklich keine Anwendung.

25. ELEKTRO- UND ELEKTRONIK-ALTGERÄTE – Soweit es das geltende Recht verlangt, entsorgt MT Elektro- und Elektronik-Altgeräte auf Kosten des Käufers.

26. RÜCKVERFOLGBARKEIT – Der Käufer erkennt an, dass MT dazu berechtigt ist, Geräte zurückzuverfolgen oder zurückzurufen oder sonstige Abhilfemaßnahmen an den Geräten vorzunehmen. Der Käufer unterstützt MT aktiv, wenn dies erforderlich ist. Wenn der Käufer Geräte an einen Dritten weiterverkauft, gilt er nach geltendem Recht als der Vertreiber der Geräte und muss alle hiermit zusammenhängenden Pflichten übernehmen, einschließlich, ohne jedoch darauf begrenzt zu sein, die Pflicht: (i) alle Dokumente und Informationen, die erforderlich sind, um an Dritte verkaufte Geräte zurückzuverfolgen oder zurückzurufen, für mindestens 10 Jahre aufzubewahren; (ii) MT über alle Beschwerden oder Zwischenfälle in Verbindung mit den Geräten sofort zu unterrichten und unverzüglich alle Anweisungen auszuführen, die MT in Bezug auf die Untersuchung oder Abwicklung der Angelegenheit erteilt; und (iii) alle geltenden Lagerungs- und Transportpflichten zu erfüllen.

27. PERSÖNLICHE DATEN UND ANDERE INFORMATIONEN – Der Käufer stimmt zu, dass MT berechtigt ist, Daten, die MT im Rahmen des Vertrags erhält, in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen zu verwenden, zu verarbeiten und zu speichern, sowie es Dritten erlauben kann, diese Daten im Auftrag von MT zu verwenden, zu verarbeiten und zu speichern.Sofern nicht ausdrücklich in den MT-Bestelldokumenten vereinbart, beinhalten unsere Verkäufe und Dienstleistungen an den Käufer keine Verarbeitung personenbezogener Daten durch MT für oder im Namen des Käufers. Im Rahmen unserer Beziehungen zu Ihnen können wir eingeschränkt personenbezogene Daten von einigen Ihrer Mitarbeiter oder Auftragnehmer verarbeiten, die wir verwenden, um auf Ihre Anfragen oder Aufträge zu reagieren und unsere Verträge mit Ihnen abzuwickeln (z. B. um Bestellungen zu bearbeiten und auszuführen, Zahlungen abzuwickeln, Sendungen und Lieferungen zu arrangieren und Reparatur- und Supportleistungen zu erbringen). MT wird die von Ihnen im Zusammenhang mit dem Erwerb eines Produkts oder einer Dienstleistung erhaltenen Daten für die Direktvermarktung ähnlicher Produkte oder Dienstleistungen verwenden. Sie können jederzeit verlangen, keine Marketing-Mitteilungen zu erhalten, indem Sie uns kontaktieren unter www.mt.com/contact. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzrichtlinie www.mt.com/privacypolicy.

Version 1.3

2023/03