Für eine geschäftliche Transaktion, bei der sich der Preis des verkauften Produkts nach dessen Gewicht richtet, muss die verwendete Waage geeicht bzw. zugelassen sein. Bei solchen Eichanwendungen muss das Gewicht genau bestimmt werden, damit Käufer und Verkäufer einen fairen Handel abschliessen können.
Bei sehr wertvollen Waren (z. B. Schmuck oder Edelsteine) könnte ein Messfehler zu erheblichen finanziellen Verlusten für eine der Parteien führen. Der Käufer muss sich darauf verlassen können, dass er die gesamte Menge an Gold oder Edelsteinen bekommt, für die er bezahlt hat. Der Verkäufer hingegen möchte sicherstellen, dass er beim Verkauf keinen Verlust macht. Schmuckgrosshändler und -einzelhändler möchten ausserdem ihren Ruf als vertrauenswürdige Händler wahren. Dies ist nur dann möglich, wenn der geeichte Wägeprozess genaue Resultate liefert.
Gesetzliche Eichvorschriften für Waagen unterscheiden sich von Land zu Land. Daher müssen Gross- und Einzelhändler darauf achten, dass sie die Vorschriften für die Länder einhalten, in denen sie tätig sind.