Bei vielen unterschiedlichen Tätigkeiten im Labor können pulverförmige Gefahrstoffe freigesetzt und über die Atemluft aufgenommen werden. Der sichere Umgang mit Gefahrstoffen im Labor nimmt deshalb für den Anwender, aber auch für die Prozessverantwortlichen, wie Sicherheitsbeauftragte und Laborleiter, einen immer größeren Raum ein.
Arbeiten im Labor wie z. B. Einwaagen auf Präzisions- und Analysenwaagen, Partikelgrößenbestimmung Siebanalyse sowie die Reinigung der Siebe und die IR-Spektroskopie können zur Kontamination des Laborpersonals führen.
Ein Problem stellen auch die immer effizienteren und mikronisierten Wirkstoffe dar, wie sie z. B. in den Chemie- und Pharmalaboratorien entwickelt und weiterverarbeitet werden. Es gilt, den Labormitarbeiter vor diesen gefährlichen Expositionen zu schützen.
Eine persönliche Schutzausrüstung (PSA) wie z.B. Mundschutz, Handschuhe, usw. sind meist nicht ausreichend und gehen nach der Gefahrstoffverordnung (GefStV) nicht weit genug. Der Gefahrstoff sollte idealerweise an der Entstehungsstelle erfasst und vom Anwender fortgeführt werden, so der Wortlaut in den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 500 – Schutzmaßnahmen). Besonders gefährliche Laborapplikationen, bei denen Gefahrstoffe freigesetzt werden können, müssen deshalb identifiziert werden. Die Risiken müssen in einer Gefährdungsbeurteilung, wie von der Gefahrstoff-Verordnung (GefStoffV ) gefordert, beschrieben und beurteilt werden. Schutzmaßnahmen können dann festgelegt und in Form technischer und organisatorischer Maßnahmen umgesetzt werden.
Sicherheitskabinen als technische Schutzmaßnahme erfassen den Gefahrstoff an der Entstehungsstelle. Sie sind deshalb zur Vermeidung von Kontaminationen gemäß Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) vorrangig einzusetzen. Sie bieten eine optimale Arbeitssicherheit beim Arbeiten mit Gefahrstoffen.
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Präsentationsvideo
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Bildergalerie
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