Wir unterstützen und warten Ihre Messgeräte während deren gesamter Lebensdauer – von der Installation über die vorbeugende Wartung und Kalibrierung bis zur Gerätereparatur.
Bitte wählen Sie Ihren Gerätetyp aus:
Zertifizierte Schmelzpunktreferenzstandards sind Substanzen, die eine genaue Temperaturkalibrierung und -justierung von Schmelzpunkt- und Tropfpunktinstrumenten ermöglichen. Alle hochreinen Referenzsubstanzen von METTLER TOLEDO bieten zertifizierte Temperaturwerte, die auf Primärstandards rückführbar sind. Zertifizierte Referenzsubstanzen sind im Bereich von 40 bis 360 °C verfügbar und als Standard- oder USP-Schmelzpunktreferenzstandards erhältlich.
Mit unseren einfachen integrierten Kalibrierroutinen können Sie Ihr Instrument schnell justieren. Führen Sie eine Kalibrierung mit bis zu drei Substanzen durch und das Instrument berechnet für Sie automatisch die Steilheit und Offset-Werte.
Alle hochreinen Referenzsubstanzen von METTLER TOLEDO haben zertifizierte Temperaturwerte, die auf Primärstandards (LGC, London) rückführbar sind.
Unsere zertifizierten Referenzsubstanzen decken mit einem Bereich von 40 bis 360 °C den gesamten Temperaturbereich ab, um zuverlässige Schmelz-, Tropf- und Erweichungspunktmessungen zu gewährleisten.
Wir unterstützen und warten Ihre Messgeräte während deren gesamter Lebensdauer – von der Installation über die vorbeugende Wartung und Kalibrierung bis zur Gerätereparatur.
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Die Zubehörbox für Schmelzpunktbestimmungsgeräte enthält die folgenden Schmelzpunktreferenzsubstanzen:
Die USP-Zubehörbox für Schmelzpunktbestimmungsgeräte enthält die folgenden Schmelzpunktreferenzsubstanzen:
Das MP VPac™ enthält die unten aufgeführten Referenzsubstanzen für die Schmelzpunktbestimmung, jeweils in einer Menge von 50 verschlossenen Standardschmelzpunktkapillaren von METTLER TOLEDO.
Referenzsubstanzen von METTLER TOLEDO wie Benzophenon, Vanillin, Benzoesäure und Kaliumnitrat verfügen über zertifizierte Temperaturwerte, die für die Temperaturkalibrierung von DP70- und DP90-Öfen verwendet werden können. Koffein und Saccharin können aufgrund ihres mangelhaften Tropfverhaltens nicht verwendet werden.
USP schreibt vor, dass der gemessene Schmelzbereich
a) innerhalb der angegebenen Mindest- und Höchsttemperaturen (z. B. 81 – 83 °C bei Vanillin) liegen muss und
b) nicht grösser als die angegebenen zulässigen Werte (z.B. 1,5 °C bei Vanillin) sein darf.
Der erlaubte Schmelzbereich für die Messung von Vanillin könnte also zwischen 81,0 und 82,5, 81,3 und 82,8 °C usw. liegen.